covid19, Freiheitsrechte, Sachsen
Statt einer generellen #Ausgangssperre sollen in #Sachsen jetzt gezielt Gruppenansammlungen aufgelöst & mit Strafandrohung versehen werden.
Das schrenkt Freiheitsrechte natürlich auch ein, ist aber zumindest gezielter und verhältnismäßiger.
Rechtsgrundlage dürften §113 OWiG und §75 IfSG sein.
covid19, Freiheitsrechte, Allgemeinverfügung Dresden
Für #Dresden wurde das ganze auch schon in eine ab morgen gültige Allgemeinverfügung gegossen: https://www.dresden.de/media/pdf/presseamt/Allgemeinverfuegung.pdf